Besoldungsreform 2025/2026 — Was sich ab Mai auf deiner Abrechnung ändert

⚠️ Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Referentenentwurf des BMI vom 14. April 2026. Das Gesetz ist noch NICHT beschlossen. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Stand: 18. April 2026.

Was ist passiert?

Ich kenne Besoldungstabellen seit Jahren auswendig. Als Personaloffizier der Reserve erkläre ich Soldaten ihre Bezüge — im Dienstalltag, nach Übungen, manchmal auch spät abends in der Stube, wenn jemand seine Abrechnung nicht versteht. Diese Reform ist die größte strukturelle Änderung der Bundesbesoldung seit über einem Jahrzehnt. Ich erkläre dir, was wirklich passiert — ohne Juristendeutsch.

Der Auslöser kommt aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Beamtenbesoldung jahrelang nicht verfassungskonform war. Die Kernforderung: Die Bezüge müssen mindestens 80 Prozent des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens der Bevölkerung erreichen — die sogenannte Prekaritätsschwelle. Ein Grundsatzbeschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.), veröffentlicht am 19. November 2025, erzwang zusätzliche Neuberechnungen und verzögerte den Entwurf erneut.

Das Ergebnis liegt seit dem 14. April 2026 auf dem Tisch: ein 176-seitiger Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium unter Minister Alexander Dobrindt. Rund 200.000 Bundesbedienstete sind betroffen — Beamte und Soldaten eingeschlossen.

Wichtig: Es ist ein Referentenentwurf. Kein beschlossenes Gesetz. Abschlagszahlungen laufen bereits — das Gesetz selbst muss noch durch Bundestag und Bundesrat.

Oberstleutnant i. G. Dr. Detlef Buch vom Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) hat es auf den Punkt gebracht: „Die Politik fordert Kriegstüchtigkeit, bekommt es aber nicht einmal hin, ihre Staatsdiener in Uniform verfassungskonform zu besolden." Diese Reform ist auch die Antwort auf diesen Widerspruch.

Die zwei Erhöhungsschritte

Die Reform kommt in zwei Schritten. Das ist wichtig, weil viele Kameraden glauben, es handele sich nur um eine einzige Erhöhung.

Schritt 1: +3,0 % ab 1. April 2025 (rückwirkend — bereits ausgezahlt)

Alle Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge stiegen laut Gesetzentwurf um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025. Dieser Schritt ist bereits durch: Das Kabinett beschloss am 3. September 2025, Abschlagszahlungen noch vor endgültiger Gesetzgebung auszuzahlen. Wer im Dezember 2025 auf seine Abrechnung geschaut hat, hat diesen Betrag gesehen — inklusive der Nachzahlung für die Monate April bis November 2025.

Die Erhöhung gilt auch für die Soldatenmehrarbeitsvergütung und Erschwerniszulagen — diese werden künftig dynamisiert, steigen also automatisch mit.

Schritt 2: +2,8 % ab 1. Mai 2026 (mit Tabellenreform)

Ab dem 1. Mai 2026 folgt der zweite Erhöhungsschritt: mindestens +2,8 Prozent gegenüber dem bisherigen Stand. Gleichzeitig tritt eine grundlegende Neustrukturierung der Besoldungstabellen in Kraft. Abschlagszahlungen für Mai 2026 werden ab der Bezügezahlung Mai 2026 überwiesen — auch hier gilt: Das läuft automatisch, bevor das Gesetz final beschlossen ist.

Das Gesamtpaket kostet den Bundeshaushalt laut Entwurf rund 3,5 Milliarden Euro jährlich zusätzlich. Die Nachzahlungen für die Jahre 2021 bis April 2026 sind mit 736,65 Millionen Euro veranschlagt.

Tabellenreform: Stufe 1 fällt weg

Das ist die strukturell bedeutsamste Änderung — und die, die am wenigsten erklärt wird.

Ab dem 1. Mai 2026 entfällt in allen Laufbahngruppen die bisherige Erfahrungsstufe 1. Konkret: Wer heute als Soldat mit Stufe 1 eingestuft ist, startet künftig automatisch bei der bisherigen Stufe 2. Das bedeutet mehr Geld vom ersten Tag an.

Laut Gesetzentwurf gelten ab Mai 2026 folgende Stufensteigerungen:

Was das in der Praxis bedeutet: Wer gerade einsteigt oder noch in den ersten Dienstjahren ist, profitiert überproportional. Das ist kein Zufall — die Reform zielt explizit darauf ab, die unteren Besoldungsgruppen näher an die verfassungsrechtliche Mindestgrenze heranzuführen.

Die in den Tabellen unten ausgewiesene „Stufe 1" entspricht bereits der neuen Einstiegsstufe — sie ist identisch mit der bisherigen Stufe 2. Die alte Stufe 1 existiert ab Mai 2026 nicht mehr.
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Leo-Tipp: Leg deinen letzten Besoldungsbescheid zur Seite. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, kannst du abgleichen, ob deine Stufenzuordnung korrekt übertragen wurde. Fehler in der Stufenzuordnung sind selten, kommen aber vor — und du hast ein Recht auf Widerspruch.

Was bedeutet das für dich?

Hier wird es konkret. Ich habe die Tabelle nach Laufbahngruppen aufgeschlüsselt, damit du nicht erst selbst suchen musst. Alle Werte sind Brutto-Grundgehalt, ohne Zulagen und Familienzuschlag. Grundlage ist die Bundesbesoldungstabelle laut Gesetzentwurf vom 14. April 2026, gültig ab 1. Mai 2026.

Mannschaften (A3–A6)

Typische Dienstgrade: Soldat/Schütze (A3), Gefreiter (A4), Stabsgefreiter (A5), Korporal (A6).

Besoldungsgruppe Dienstgrad (Beispiel) Stufe 1 (neu) Stufe 3 Stufe 6
A 3Soldat/Schütze2.866,27 €2.985,57 €3.129,63 €
A 4Gefreiter2.921,59 €3.064,16 €3.234,42 €
A 5Stabsgefreiter2.941,92 €3.101,97 €3.313,02 €
A 6Korporal3.000,12 €3.208,20 €3.451,24 €

Alle Beträge laut Besoldungstabelle 2026 (Gesetzentwurf 14. April 2026).

Was das bedeutet: Ein Schütze in A3/Stufe 1 bekommt ab Mai 2026 laut Gesetzentwurf 2.866,27 Euro brutto — das ist die bisherige Stufe 2. Wer bisher in Stufe 1 war, hat damit automatisch mehr auf der Abrechnung, ohne irgendetwas zu beantragen.

Hinweis für FWDLer: Die neue Wehrsold-Struktur gilt separat und ist bereits seit Januar 2026 in Kraft. Schütze/Einstiegsdienstgrad: 2.600,00 Euro brutto, Gefreiter 2.630,00 Euro, Obergefreiter 2.650,00 Euro — jeweils laut Bundeswehr-Gehaltsübersicht. Ab Mai 2026 kommen auf diese Beträge weitere +2,8 Prozent obendrauf.

Unteroffiziere ohne Portepee (A5–A7)

Typische Dienstgrade: Unteroffizier (A5/A6), Stabsunteroffizier (A6/A7).

Besoldungsgruppe Dienstgrad (Beispiel) Stufe 1 (neu) Stufe 3 Stufe 6
A 5Unteroffizier2.941,92 €3.101,97 €3.313,02 €
A 6Stabsunteroffizier3.000,12 €3.208,20 €3.451,24 €
A 7Stabsunteroffizier (höherer Dienstposten)3.138,37 €3.350,86 €3.717,53 €

Alle Beträge laut Besoldungstabelle 2026 (Gesetzentwurf 14. April 2026).

Hinweis: Die Einordnung in A5 bis A7 hängt von Dienstposten und Beförderungsstand ab. Wer gerade zum Stabsunteroffizier befördert wurde und in Stufe 1 eingestuft war, startet jetzt automatisch bei der früheren Stufe 2.

Feldwebel (A7–A12)

Meine eigene Laufbahngruppe. Typische Dienstgrade: Feldwebel (A7), Oberfeldwebel (A7Z), Hauptfeldwebel (A8Z), Stabsfeldwebel (A9), Oberstabsfeldwebel (A9Z).

Besoldungsgruppe Dienstgrad (Beispiel) Stufe 1 (neu) Stufe 3 Stufe 6
A 7Feldwebel3.138,37 €3.350,86 €3.717,53 €
A 7ZOberfeldwebelA7 + AmtszulageA7 + AmtszulageA7 + Amtszulage
A 8ZHauptfeldwebelA8 + AmtszulageA8 + AmtszulageA8 + Amtszulage
A 9Stabsfeldwebel3.551,63 €3.832,50 €4.295,50 €
A 9ZOberstabsfeldwebelA9 + AmtszulageA9 + AmtszulageA9 + Amtszulage

Alle Beträge laut Besoldungstabelle 2026 (Gesetzentwurf 14. April 2026).

Was das für Feldwebel bedeutet: Oberfeldwebel sind in A7Z eingestuft — das heißt Grundgehalt A7 plus Amtszulage. Die Erhöhung wirkt auf beides: Grundgehalt steigt mit der Tabelle, Amtszulage wurde separat angepasst. Wer als Feldwebel in A7/Stufe 3 sitzt, bekommt ab Mai laut Gesetzentwurf 3.350,86 Euro Grundgehalt — plus die jeweilige Amtszulage für den Dienstgrad. Wer in Stufe 1 war, profitiert zusätzlich von der Stufenbereinigung.

Offiziere (A9–A16)

Typische Dienstgrade: Leutnant (A9/A10), Oberleutnant (A10/A11), Hauptmann (A11/A12), Major (A13), Oberstleutnant (A14), Oberst (A16).

Besoldungsgruppe Dienstgrad (Beispiel) Stufe 1 (neu) Stufe 3 Stufe 6
A 9Leutnant3.551,63 €3.832,50 €4.295,50 €
A 10Oberleutnant3.785,90 €4.152,63 €4.746,67 €
A 11Hauptmann4.295,50 €4.752,65 €5.296,74 €
A 12Hauptmann (höhere Verwendung)4.589,29 €5.133,38 €5.779,40 €
A 13Major5.343,23 €5.851,33 €6.458,41 €
A 14Oberstleutnant5.488,61 €6.146,62 €6.929,06 €
A 16Oberst7.323,25 €7.928,80 €8.711,24 €

Alle Beträge laut Besoldungstabelle 2026 (Gesetzentwurf 14. April 2026).

Willst du genau wissen, was bei deiner Besoldungsgruppe und Stufe ankommt? Der Besoldungsrechner in der soldatsein-App rechnet dir das auf den Cent genau aus.

Familienzuschlag: Das neue Doppelverdienermodell

Das ist der strittigste Teil der Reform. Ich erkläre ihn so, wie ich ihn Kameraden im Personalberatungsgespräch erklären würde — ohne Beschönigung.

Bisherige Regelung: Wer verheiratet oder verpartnert war, bekam automatisch den Familienzuschlag Stufe 1 — den sogenannten Verheiratetenzuschlag. Rund 171 Euro im Monat, unabhängig davon, ob der Partner arbeitet oder nicht.

Was sich ändert: Das bisherige Leitbild des Alleinverdienerhaushalts wird aufgegeben. Künftig wird bei verheirateten Soldaten typisierend ein Partnereinkommen unterstellt. Die Orientierung erfolgt an der Einkommensgrenze der Bundesbeihilfeverordnung: 22.648 Euro im Jahr (Stand 2026). Das Grundgehalt wird so kalibriert, als würde der Partner mitverdienen.

Einen ergänzenden Familienzuschlag gibt es laut Entwurf nur noch in vier Ausnahmefällen:

  1. Elternzeit im ersten Lebensjahr des Kindes
  2. Pflege von Angehörigen durch den Partner
  3. Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit des Partners
  4. Alleinerziehende mit steuerlichem Entlastungsbetrag

Was das konkret bedeutet: Wer Alleinverdiener ist — also Partner mit keinerlei oder sehr geringem Einkommen — verliert den bisherigen Verheiratetenzuschlag als automatische Leistung. Das Grundgehalt steigt zwar durch die Reform insgesamt, aber der spezifische Zuschlag für Alleinverdienerhaushalte entfällt in dieser Form. Der DBwV und Gewerkschaften wie die BDZ beobachten diesen Punkt kritisch.

Der Kinderzuschlag (Stufe 2 und höher) bleibt bestehen und wird weiterentwickelt. Nachzahlungen für Kinder sind ausdrücklich im Entwurf vorgesehen — dazu mehr im Abschnitt Nachzahlungen.

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Leo-Tipp: Hast du Kinder und verdient dein Partner unter 22.648 Euro im Jahr? Dann könnte dir der ergänzende Familienzuschlag weiterhin zustehen — jedenfalls in bestimmten Konstellationen. Lass das von deiner Besoldungsstelle oder dem DBwV prüfen. Mehr Informationen findest du auch in der soldatsein-App.

Nachzahlungen: Wer bekommt was, wann?

Laut Gesetzentwurf sind Ausgleichszahlungen für den Zeitraum 2021 bis April 2026 vorgesehen. Im Einzelnen:

Verschiedene Quellen schätzen, dass Soldaten und Beamte je nach Besoldungsgruppe und Familiensituation zwischen 3.000 und 13.000 Euro Nachzahlung erhalten könnten. Das ist eine Spanne — dein tatsächlicher Betrag hängt von deiner Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Kinderzahl ab.

Wann kommt das Geld? Die erste Tranche kam bereits: Abschlagszahlungen für den Schritt 1 (+3 %) wurden mit den Dezemberbezügen 2025 ausgezahlt. Die Nachzahlungen für den Gesamtzeitraum 2021–2026 kommen, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Musst du etwas tun?

Nein.

Weder für die laufenden Erhöhungen noch für Nachzahlungen ist ein Antrag erforderlich. Deine Besoldungsstelle rechnet das automatisch ab — von Amts wegen. Das ist einer der wenigen Punkte, bei denen das System funktioniert, wie es soll.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn du in der Vergangenheit Widerspruch gegen Besoldungsbescheide eingelegt hast — oder wenn du feststellst, dass alte Bescheide fehlerhaft waren — solltest du das im Blick behalten. Mit Gesetzesverabschiedung werden neue Bescheide erstellt. Vergleiche sie mit deinen Unterlagen.

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Leo-Tipp: Wenn du Reservist bist und im relevanten Zeitraum Reservistendienst geleistet hast, gilt das Gleiche. Du musst nichts beantragen. Aber prüf nach Gesetzesverabschiedung, ob dein Dienstzeitraum korrekt erfasst wurde. Bei Unklarheiten: DBwV oder Kamerad in der Personalberatung fragen.

Bezügeabrechnung prüfen — deine Checkliste

Kein Antrag, kein Formular — das stimmt. Aber kein Antrag bedeutet nicht kein Handlungsbedarf. In meiner Zeit als Personaloffizier habe ich dutzende Fälle gesehen, wo Kameraden jahrelang falsch eingestuft waren — weil sie nie auf die Abrechnung geschaut haben. Das System rechnet von Amts wegen ab. Aber es rechnet auf Basis der Daten, die hinterlegt sind. Und diese Daten stimmen nicht immer.

Wo prüfen?

Dein wichtigstes Dokument ist die monatliche Bezügemitteilung. Sie kommt automatisch und enthält alles, was du brauchst: Grundgehalt, Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienzuschlag und — falls zutreffend — Kinderzuschlag. Familienzuschlag und Kinderzuschlag stehen separat ausgewiesen; das ist kein Versehen, sondern Absicht. Prüfe beides einzeln.

Kontrolliere dabei drei Dinge: Ist deine Besoldungsgruppe korrekt? Ist deine Erfahrungsstufe korrekt? Und sind Familienstand und Kinderzahl korrekt hinterlegt? Letzteres ist häufiger falsch, als Kameraden vermuten — besonders nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes, wenn die Meldung ans Personalamt vergessen oder verzögert wurde.

Was genau prüfen? Die drei größten Hebel

Hebel 1 — Familienzuschlag. Verheiratet? Kinder? Verdient dein Partner? Mit dem neuen Doppelverdienermodell wird bei der Berechnung typisierend ein Partnereinkommen unterstellt. Wenn dein Familienstand oder die Einkommenssituation deines Partners falsch hinterlegt ist, kann das direkten Geldverlust bedeuten — nicht als theoretisches Risiko, sondern als monatliche Differenz auf der Abrechnung.

Hebel 2 — Rückwirkende Ansprüche. Das ist der Punkt, den die meisten unterschätzen. Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 sind Ausgleichszahlungen vorgesehen. Wer in dieser Zeit zu niedrig eingestuft war — falsche Stufe, falsche Gruppe, fehlender Kinderzuschlag — hat möglicherweise Ansprüche, die er nicht kennt. Du merkst das nicht, wenn du nie verglichen hast. Die Abrechnung kommt automatisch, der Fehler bleibt aber auch automatisch bestehen, bis jemand ihn meldet.

Hebel 3 — Einstufung. Richtige Erfahrungsstufe? Richtiger Status — ledig, verheiratet, verpartnert? Fehler bei der Einstufung passieren häufiger als gedacht, vor allem nach Statusänderungen. Ab Mai 2026 entfällt die bisherige Stufe 1; wer jetzt in Stufe 1 eingestuft ist, rutscht automatisch auf die frühere Stufe 2. Prüfe, ob diese Umstellung auf deiner Abrechnung korrekt abgebildet ist.

Was kannst du beeinflussen?

Klartext: Du kannst nicht mehr verlangen, als dir zusteht. Aber du kannst verhindern, dass du weniger bekommst, als dir zusteht. Das ist ein Unterschied.

Deine echten Hebel sind vier:

Erstens — Daten korrekt halten. Familienstand, Kinder, jede Änderung muss sofort an das Personalamt gemeldet werden. Nicht irgendwann. Sofort. Jede Verzögerung ist bares Geld, das du nicht zurückbekommst, ohne aktiv Widerspruch einzulegen.

Zweitens — Ansprüche aktiv prüfen. Nicht warten, bis etwas kommt. Vergleiche deine aktuelle Bezügemitteilung mit der neuen Besoldungstabelle. Die Tabellen sind öffentlich. Der Abgleich dauert zehn Minuten.

Drittens — Fristen beachten. Bestimmte Ansprüche verjähren. Kein Antrag bedeutet kein Geld — auch wenn der Anspruch sachlich berechtigt wäre. Wer im Zweifel ist, fragt beim DBwV oder beim Kamerad in der Personalberatung.

Viertens — Das System verstehen. Wer weiß, wie die Besoldung berechnet wird, erkennt Fehler sofort. Wer es nicht weiß, zahlt dafür — in Form von Geld, das er nicht einfordert.

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Leo-Tipp: Du bekommst nicht automatisch, was dir zusteht. Du bekommst das, was du verstehst und einforderst. Nimm dir 10 Minuten, öffne deine letzte Bezügemitteilung und gleiche sie mit der neuen Besoldungstabelle ab.

Meine Einschätzung als Personaloffizier

Ich bin seit 17 Jahren dabei. Ich habe Besoldungsreformen kommen und gehen sehen. Hier meine sachliche Einschätzung — kein Jubel, keine Schwarzmalerei.

Das Gute: Diese Reform ist überfällig. Karlsruhe hat dem Bund keine Wahl gelassen — und das ist letztlich eine gute Nachricht für jeden Soldaten. Die Abschaffung der Erfahrungsstufe 1 ist ein sinnvoller Schritt: Junge Kameraden, die gerade eingestiegen sind, sollten nicht für die ersten Dienstjahre bestraft werden. Die Dynamisierung der Zulagen ist ebenfalls richtig — Schichtdienst- und Wechselschichtzulage wurden seit Jahren nicht angepasst. 40 Euro im Monat für Schichtdienst war ein Witz. 100 Euro sind besser, aber noch keine Auszeichnung.

Das Kritische:

Erstens: Die unteren Besoldungsgruppen profitieren zwar vom Wegfall der Stufe 1, aber es gibt — anders als im TVöD — keinen garantierten Mindestbetrag als Untergrenze. Der Bund setzt laut BDZ-Bundesvorsitzendem Thomas Liebel die Rechtsprechung nur „an der verfassungsrechtlichen Unterkante" um. Das stimmt. Es ist das Minimum, das Karlsruhe verlangt — nicht mehr.

Zweitens: Das Doppelverdienermodell beim Familienzuschlag trifft Alleinverdienerfamilien real. Ich habe Kameraden, deren Partner wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten. Diese Familien verlieren einen Teil des bisherigen Schutzes. Das ist ein echter Nachteil, der in der Diskussion oft untergeht.

Drittens: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Abschlagszahlungen laufen — aber bis zur endgültigen Rechtskraft können sich im parlamentarischen Verfahren noch Details ändern. Wer jetzt plant, plant auf Basis eines Entwurfs.

Gesamtbewertung: Ein notwendiger, überfälliger Schritt. Gut, dass er kommt. Gut, dass Abschlagszahlungen nicht auf das Gesetz gewartet haben. Aber kein Grund für Überschwang. Die Bundeswehr kämpft um Personal — und wer Personal will, muss auch bei der Besoldung konkurrenzfähig sein.

Zeitplan: Wann kommt das Gesetz?

Hier ist der Stand der Dinge — als Zeitstrahl:

Datum Ereignis
2020BVerfG: Besoldung verfassungswidrig (15 % Abstand zur Grundsicherung)
1. April 2025Tarifeinigung öffentlicher Dienst: +3 % ab April 2025, +2,8 % ab Mai 2026
3. September 2025Kabinettsbeschluss: Abschlagszahlungen werden ermöglicht
17. September 2025BVerfG-Grundsatzbeschluss (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) — neue Prekaritätsschwelle: 80 % Median-Äquivalenzeinkommen
19. November 2025Veröffentlichung des BVerfG-Beschlusses vom 17. September → Neuberechnungen nötig → Verzögerung
Dezember 2025Erste Abschlagszahlungen ausgezahlt (rückwirkend Apr–Nov 2025)
Januar 2026Neue Wehrsold-Struktur: Mindesteinstiegsgehalt 2.600 € für Mannschaften
14. April 2026Referentenentwurf BMI (176 Seiten) — Heute
Ab Mai 2026Zweiter Erhöhungsschritt (+2,8 %), Abschlagszahlungen beginnen
??? 2026Verbändeanhörung → Kabinettsbeschluss → Bundestagsabstimmung → Bundesrat → Gesetz
Nach GesetzgebungEndgültige Nachzahlungen, neue Tabellen rechtsverbindlich

Der genaue Termin für die Verabschiedung steht nicht fest. Das parlamentarische Verfahren — Verbändeanhörung, Kabinettsbeschluss, Bundestagsdebatte, Bundesrat — braucht Zeit. Realistisch ist: Wenn alles reibungslos läuft, noch im Jahr 2026.

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FAQ — Die häufigsten Fragen

Ja, gestaffelt. Die erste Erhöhung von +3 % (ab April 2025) wurde bereits mit den Dezemberbezügen 2025 ausgezahlt — inklusive Nachzahlung für April bis November 2025. Ab Mai 2026 folgen weitere +2,8 % als Abschlag. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist automatisch — du musst nichts veranlassen.

Die linearen Erhöhungen (+3,0 % und +2,8 %) gelten für alle Soldaten mit Bezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz — also Berufs- und Zeitsoldaten. FWDLer haben seit Januar 2026 eine neue Wehrsold-Struktur (Mindest-Einstiegsgehalt 2.600 €), die davon getrennt läuft. Reservisten mit aktiven Dienstzeiten im Bezugszeitraum sind ebenfalls erfasst. Der DBwV hat ausdrücklich gefordert, diese Gruppen nicht zu vergessen.

Das hängt von deiner Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand und Kinderzahl ab. Schätzungsweise liegen Nachzahlungen zwischen 3.000 und 13.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis April 2026. Soldaten mit Kindern profitieren tendenziell stärker. Die genaue Zahl erscheint auf deiner Abrechnung, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Wenn du Alleinverdiener bist — dein Partner also kein oder sehr geringes Einkommen hat — verlierst du den automatischen Verheiratetenzuschlag (bisher rund 171 Euro/Monat). Das Grundgehalt steigt zwar insgesamt, aber dieser spezifische Zuschlag entfällt. Ausnahmen gelten bei Elternzeit, Pflege, dauerhafter Erwerbsunfähigkeit des Partners und Alleinerziehenden. Das ist einer der kritischsten Punkte der Reform.

Nein. Weder für laufende Erhöhungen noch für Nachzahlungen. Deine Besoldungsstelle rechnet von Amts wegen ab. Falls du alte Bescheide hast, gegen die du Widerspruch eingelegt hast — die bleiben im Verfahren und werden berücksichtigt.

Nein. Stand 18. April 2026 liegt nur der Referentenentwurf des BMI vor. Das Gesetz muss noch Kabinett, Bundestag und Bundesrat passieren. Die laufenden Abschlagszahlungen sind davon unabhängig beschlossen und gesichert.

Der zusätzliche Urlaubstag (aus dem Tarifabschluss) soll für Beamte und Soldaten ab 2027 gelten — sofern die vollständige Übertragung erfolgt. Noch ist das nicht abschließend geregelt.

Fazit und App-Hinweis

Diese Reform ist die Antwort auf jahrelangen Druck — aus Karlsruhe, vom DBwV, und von Kameraden, die zurecht gefragt haben, warum Kriegstüchtigkeit gefordert wird, während die Besoldung verfassungswidrig ist.

Die Erhöhungen sind real, die Abschläge laufen bereits, und ab Mai 2026 kommt der zweite Schritt. Tabellenstruktur und Stufensystem werden grundlegend neu geordnet. Das Familienzuschlag-Modell bleibt der Schwachpunkt.

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— Robert K. ist Leutnant der Reserve und Personaloffizier der Reserve. Er hat 17 Jahre Bundeswehr-Erfahrung, darunter einen Einsatz im Kosovo. Er schreibt für soldatsein.app über Besoldung, Karriere und den Dienstalltag — aus der Innenperspektive des Systems.