Trennungsgeld Bundeswehr 2026: Dein Geld, das du liegen lässt

2008. Versetzung von Hammelburg nach Munster. Sechs Kameraden im Bus. Vier davon haben den Trennungsgeld-Antrag in der Schublade liegen lassen. „Bringt eh nichts.“ „Zu viel Papierkram.“ „Der Spieß macht sowieso Stress.“

Der eine, der den Antrag fristgerecht eingereicht hat, hat in zwei Jahren rund 22.000 Euro brutto bekommen. Die anderen vier: nichts. Der Anspruch verfällt nach einem Jahr. Wer nicht antragt, verliert.

Das ist Trennungsgeld. Geld, das dir der Dienstherr zahlt, weil eine Versetzung dein Leben durcheinanderwirft. Mehr Fahrtkosten, doppelte Miete, Verpflegung am neuen Standort. Und es ist erstaunlich, wie viele Soldaten dieses Geld liegen lassen, weil sie das System nicht verstehen.

Dieser Artikel erklärt dir Trennungsgeld in Klartext. Wer Anspruch hat. Wie viel es gibt. Wie du es beantragst. Und wo das System Schwachstellen hat, die du kennen solltest.

Was ist Trennungsgeld?

Trennungsgeld ist eine Geldleistung des Dienstherrn für Soldaten, Beamte und Richter im Bundesdienst, die aus dienstlichen Gründen vorübergehend von ihrer Familie getrennt arbeiten müssen. Rechtsgrundlage ist die Trennungsgeldverordnung (TGV). Daneben greifen das Bundesreisekostengesetz (BRKG) und das Bundesumzugskostengesetz (BUKG).

Der Zweck ist klar: Wenn die Bundeswehr dich von Hammelburg nach Munster versetzt, hast du erstmal höhere Kosten. Doppelte Miete, mehr Sprit, Verpflegung am Standort statt zu Hause. Trennungsgeld soll diese Mehraufwendungen ausgleichen — nicht bereichern, aber auch nicht vom Soldaten tragen lassen.

Wichtig: Trennungsgeld ist kein Gehalt. Es ersetzt entstandene Mehraufwendungen. Manche Bestandteile sind steuerfrei, andere nicht. Dazu später mehr.

Tipp: Trennungsgeld greift nicht nur bei Versetzungen. Auch Kommandierungen, Abordnungen und längere Lehrgänge können Anspruch auslösen. Frag im Zweifel beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) nach.

Wer hat Anspruch

Anspruchsberechtigt nach § 1 TGV sind:

Nicht direkt geregelt sind freiwillig Wehrdienstleistende (FWD) — die Praxis: Bei kurzen Dienstzeiten wird selten Trennungsgeld gezahlt, weil keine Versetzung im klassischen Sinne stattfindet. Wer sich aber als FWD in mehreren Standorten verwenden lässt, kann im Einzelfall Anspruch haben.

Die 30-Kilometer-Regel

Damit der Anspruch entsteht, muss deine Wohnung mindestens 30 Kilometer auf einer üblicherweise befahrenen Strecke von der neuen Dienststätte entfernt liegen. Wer von Munster nach Hammelburg versetzt wird (knapp 350 km), hat klar Anspruch. Wer von Hammelburg nach Hammelburg-West verlegt wird, eher nicht.

Ausnahme: Bei Kommandierungen und Abordnungen besteht der Anspruch auch unter 30 km — dort wird die Verhältnismäßigkeit anders geprüft.

Auslösender Anlass

Trennungsgeld setzt eine dienstlich veranlasste Maßnahme voraus. Dazu zählen:

Wer freiwillig den Standort wechselt, ohne dienstliche Anordnung, hat keinen Anspruch.

Variante 1: Verbleiber (§ 3 TGV)

Du bleibst am neuen Dienstort. Du fährst nicht jeden Tag heim, weil das nicht zumutbar ist (Pendelstrecke über 3 Std hin und zurück oder Abwesenheit über 12 Std). Dann fällst du unter § 3 TGV.

Bestandteile im Überblick

BestandteilHöheGeltungsdauer
TrennungsreisegeldWie Dienstreise (Tagegeld 14–28 €, Übernachtung erstattet)Tag 1–14
Trennungstagegeld14 €/Tagab Tag 15
Trennungsübernachtungsgeldtatsächliche Mietkosten bis Höchstbetragab Tag 15
Reisebeihilfe Heimfahrten20 ct/km, max 130 € pro Hin- und Rückreiseregelmäßig (Praxis: 2x/Monat)

Trennungsreisegeld (Tag 1–14)

Die ersten 14 Tage am neuen Dienstort werden behandelt wie eine Dienstreise. Heißt: Tagegeld nach § 6 BRKG (14 € bei mehr als 8 Std Abwesenheit, 28 € bei vollen 24 Std), plus Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe gegen Beleg.

Der Zeitraum verlängert sich um volle Kalendertage dienstlicher Abwesenheit — etwa wenn du in dieser Phase auf Lehrgang gehst.

Innerhalb der ersten 14 Tage hast du zudem Anspruch auf eine Reisebeihilfe für eine Heimfahrt. Niedrigste Klasse mit der Bahn, oder 20 ct/km bei eigenem Kfz.

Trennungstagegeld (ab Tag 15)

Ab dem 15. Tag wird das Tagegeld auf 14 €/Tag gedeckelt. Rechtsgrundlage: § 8 BRKG (ermäßigtes Tagegeld). Wenn dir am Standort Gemeinschaftsverpflegung in der Truppenküche bereitgestellt wird, reduziert sich der Betrag auf den Anteil, den du selbst zu zahlen hättest.

Wichtig: Trennungstagegeld gibt es nur für Tage am Dienstort. Volle Abwesenheitstage (du bist auf Dienstreise oder im Urlaub) zählen nicht. Konkret: An einem Wochenende, an dem du heimfährst, gibt es kein Trennungstagegeld — dafür aber gegebenenfalls die Heimfahrtbeihilfe.

Trennungsübernachtungsgeld

Hier liegt das größte Geld. Erstattet werden die tatsächlichen, notwendigen Kosten für eine angemessene Unterkunft am neuen Dienstort. Konkret: Kaltmiete plus Nebenkosten der Zweitwohnung.

Aber: Es gilt ein Höchstbetrag je Standort. Diese Liste pflegt die Bundeswehr im Intranet, sie wird regelmäßig angepasst. Beispiele aus der Praxis:

Liegst du mit deiner Miete drüber, trägst du den Differenzbetrag selbst. Liegst du drunter, bekommst du genau die Mietkosten erstattet.

Tipp: Such dir vor Vertragsunterzeichnung die Höchstbetragsliste deines neuen Standorts im Intranet. Niemand will eine 1.300-Euro-Wohnung anmieten und dann erfahren, dass nur 700 € erstattet werden. Das passiert häufiger, als man denkt.

Wenn dir am neuen Dienstort eine unentgeltliche Stube in der Kaserne zugewiesen wird, entfällt das Übernachtungsgeld. Pflicht ist die Anrechnung aber nur, wenn die Stube zugewiesen wird — nicht, wenn du sie aktiv ablehnst, weil du privat wohnen willst.

Reisebeihilfe für Heimfahrten

Familienheimfahrten werden gefördert. Praxis: zwei Heimfahrten pro Monat erkennt der Dienstherr regelmäßig an. Erstattet werden:

Du musst die Heimfahrt nicht zur Dienststätte nachweisen, sondern zur regelmäßig befahrenen Wohnung. Heißt: Bei langen Strecken (Hammelburg – Hamburg, ca. 500 km) wird der Höchstbetrag von 130 € wirksam, der Rest geht über die Steuererklärung.

Variante 2: Pendler (§ 6 TGV)

Du fährst arbeitstäglich nach Hause. Voraussetzung: Die tägliche Rückkehr ist zumutbar. Zumutbar heißt:

Dann greift § 6 TGV.

Bestandteile im Überblick

BestandteilHöhe
Fahrtkostenerstattung Bahntatsächliche Kosten niedrigste Klasse (§ 4 BRKG)
Wegstreckenentschädigung Kfz20 ct/km, max 130 €/Tag (§ 5 BRKG)
Eigenanteil0,08 € je Entfernungskilometer (vorherige Strecke ab 5 km)
Verpflegungszuschuss2,05 €/Arbeitstag bei Abwesenheit > 11 Std (§ 6 Abs. 2 TGV)

Wegstreckenentschädigung in der Praxis

Beispiel: Wohnung 80 km von neuer Dienststätte, vorher 10 km zur alten Dienststätte.

Bei 20 Arbeitstagen pro Monat sind das rund 665 €. Spürbar.

Vergleichsrechnung

Wichtig zu wissen: § 6 Abs. 4 TGV begrenzt das Pendler-Trennungsgeld auf den Betrag, der bei Variante 1 (Verbleib) entstehen würde. Heißt: Wer als Pendler mehr abrechnet als ein Verbleiber bekäme, erhält nur den niedrigeren Betrag.

In der Praxis bedeutet das eine faktische Obergrenze von rund 500–800 €/Monat für Pendler — abhängig vom regionalen Höchstbetrag für das Trennungsübernachtungsgeld.

Die Drei-plus-fünf-Regel: Dein Wahlrecht

Seit dem 1. Januar 2019 hast du als Soldat ein Wahlrecht zwischen:

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3 BUKG (Bundesumzugskostengesetz).

So funktioniert die „3-plus-5“-Regelung:

  1. Bei Versetzung wird dir die Zusage der UKV erteilt
  2. Innerhalb von 3 Jahren entscheidest du dich: umziehen oder TG beziehen
  3. Entscheidest du dich gegen den Umzug, kannst du weitere 5 Jahre TG beantragen
  4. Nach insgesamt 8 Jahren ist Schluss — dann wird ein Umzug erwartet

Das Wahlrecht gilt für alle Statusgruppen im Geschäftsbereich BMVg — also Soldaten, Beamte und zivile Mitarbeiter (Klarstellung VBB-DBB 2018).

Achtung: Die 3-plus-5-Regelung gilt nur für Inlandsversetzungen. Bei Auslandsverwendungen greifen das Auslandstrennungsgeld (ATG) und eigene Regelungen.

Tipp: Die Rechnung ist nicht trivial. Wer eine Familie mit Kindern in der Schule am alten Standort hat, für den ist TG über 8 Jahre oft sinnvoller. Wer Single ist und die Region ohnehin wechseln will, für den lohnt der Umzug mit UKV. Lass dich vor der Entscheidung im BwDLZ beraten — die haben Vergleichsrechnungen parat.

Antrag, Fristen, Vorschuss

Hier wird es ernst. Wer die Fristen reißt, verliert seinen Anspruch.

Der Grundantrag

Der Trennungsgeld-Grundantrag wird schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Trennungsgeldstelle oder beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) eingereicht. Du wählst zwischen:

Wichtige Anlagen: die Versetzungsverfügung beziehungsweise Kommandierungsverfügung, Mietvertrag der Zweitwohnung (bei Verbleibern), Nachweise zur Hauptwohnung.

Die Fristen (kritisch)

AntragFrist
Grundantrag1 Jahr nach Beginn der Maßnahme (z.B. Dienstantritt)
Forderungsnachweis monatlich1 Jahr nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats
Reisebeihilfe Heimfahrt1 Jahr nach Ablauf des Anspruchszeitraums

Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Wenn du sie verpasst, ist der Anspruch endgültig erloschen. Keine Kulanz, keine Wiedereinsetzung.

Vorschuss

Auf Antrag kannst du einen Vorschuss bekommen — etwa wenn du sofort eine Mietkaution hinterlegen musst, aber das erste reguläre TG erst Monate später kommt. Sprich beim BwDLZ über den Vorschussantrag, sobald du deine Versetzungsverfügung hast.

Monatliche Auszahlung

Trennungsgeld wird monatlich nachträglich gezahlt, gegen Forderungsnachweis. Du listest pro Tag auf:

Klingt nach Bürokratie, ist es auch. Aber: Wer den Forderungsnachweis Monat für Monat einreicht, bekommt sein Geld zuverlässig. Wer es schleifen lässt, verliert.

Tipp: Lege dir am ersten Tag deiner Versetzung ein TG-Heft an. Datum, Tagessatz Verpflegung, Heimfahrten, Belege. Das spart dir später Stunden bei der Rekonstruktion.

Steuerliche Behandlung

Trennungsgeld ist ein heißes Eisen im Steuerrecht. Drei Faustregeln:

1. Erste 3 Monate steuerfrei

Im Trennungsreisegeld-Modus (Tag 1–14) und in den ersten 3 Monaten Trennungstagegeld bleiben die Verpflegungspauschalen steuerfrei. Das deckt sich mit dem Einkommensteuerrecht zur doppelten Haushaltsführung.

2. Danach steuerpflichtig

Ab dem 4. Monat wird der Verpflegungsanteil grundsätzlich steuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug erfolgt direkt durch die Bundeswehr-Verwaltung. Auf der Lohnsteuerbescheinigung siehst du die versteuerten Beträge.

3. Werbungskosten versus steuerfreie Erstattung

In der Steuererklärung tritt das Trennungsgeld als steuerfreie Erstattung von den Werbungskosten ab. Das heißt: Wenn du selbst Werbungskosten geltend machst (Pendlerpauschale für Heimfahrten, Aufwendungen doppelte Haushaltsführung), wird das vom Dienstherrn gezahlte Trennungsgeld gegengerechnet.

In der Praxis lohnt sich die Anlage N besonders für:

Eine pauschale Aussage „Steuererklärung lohnt sich“ oder „lohnt sich nicht“ gibt es nicht. Mein Rat: Einmal mit einem Lohnsteuerhilfeverein durchrechnen. Mitgliedsbeitrag ca. 100–150 €/Jahr, oft macht sich das schon über die Erstattung bezahlt.

Klartext: Wo das System Schwachstellen hat

Drei Punkte, die du kennen solltest, bevor du blauäugig in deine Versetzung gehst:

1. Höchstbetrag-Listen sind oft zu niedrig

In Ballungsräumen wie Bonn, Berlin oder München liegen die Mieten regelmäßig über den Höchstbeträgen der Bundeswehr-Liste. Wer dort eine Zweitwohnung sucht, zahlt drauf. Die Listen werden zwar angepasst, aber typischerweise zu langsam, um mit dem realen Mietspiegel Schritt zu halten.

Konsequenz: Such gezielt unter dem Höchstbetrag. Pauschalmiete (Kaltmiete plus Nebenkosten plus Internet) ist oft günstiger als die Aufgliederung. Und: Lieber ein WG-Zimmer als eine zu teure Wohnung, die du selbst quersubventionierst.

2. Bürokratie frisst Zeit

Forderungsnachweis monatlich, Belege für jede Heimfahrt, Quittungen für Tankfüllungen — das ist Aufwand. Wer gemütlich ist, schafft den Forderungsnachweis nicht jeden Monat. Und genau dann lauert die Ausschlussfrist.

Konsequenz: Mach den Forderungsnachweis zur monatlichen Routine. Erster Werktag des Folgemonats: Nachweis ausfüllen, scannen, abschicken. Konsequent.

3. Wechselwirkung mit der Familie

Trennungsgeld ist konzipiert für Soldaten, deren Familienmittelpunkt am alten Wohnort bleibt. Wer eine Lebenspartnerin am alten Standort hat, die nicht mit umzieht, fährt mit TG meist günstiger als mit UKV. Wer Single ist und beim Umzug Freunde aus der Heimat verliert, fährt oft besser mit TG — zumindest in den ersten 3 Jahren, bis du den neuen Standort wirklich kennst.

Die Bundeswehr ist sich der sozialen Folgen bewusst. Das Wahlrecht ist genau deshalb in 2019 eingeführt worden — vorher gab es Über-Versetzungen, die Familien zerrissen haben. Trotzdem: Wer 8 Jahre in einer Zweitwohnung lebt, hat über die Zeit ein anderes Lebensgefühl als jemand, der sich am neuen Standort niederlässt. Auch das gehört zur Klartext-Bilanz.

Häufige Fragen

Trennungstagegeld nach § 8 BRKG: 14 Euro pro Tag. Trennungsübernachtungsgeld: tatsächliche Mietkosten bis zum lokalen Höchstbetrag (typisch 400 bis 800 Euro pro Monat je Standort). Verpflegungszuschuss für Pendler: 2,05 Euro pro Arbeitstag bei Abwesenheit über 11 Stunden. Wegstreckenentschädigung Kfz: 20 Cent pro Kilometer, maximal 130 Euro pro Tag.

Nein. Du hast ein Wahlrecht im Rahmen der Drei-plus-fünf-Regelung. Entscheidest du dich für den Umzug, bekommst du UKV. Entscheidest du dich gegen den Umzug, bekommst du TG. Beides parallel ist ausgeschlossen.

Beim Verbleib nach § 3 TGV im Rahmen der Drei-plus-fünf-Regelung bis zu 8 Jahre (3 Jahre Wahlrecht plus 5 Jahre Verlängerung bei Nicht-Umzug). Bei reinen Kommandierungen oder Lehrgängen ist die Dauer an die jeweilige Maßnahme gebunden.

Nur teilweise. Die ersten 3 Monate sind in den Verpflegungsanteilen steuerfrei. Danach wird der Verpflegungsanteil steuerpflichtig. Trennungsübernachtungsgeld bleibt im Rahmen der Höchstbeträge steuerfrei. Reisebeihilfe für Heimfahrten ist im Rahmen der gesetzlichen Sätze steuerfrei.

Der Anspruch erlischt. Die Fristen nach § 9 TGV sind Ausschlussfristen — keine Kulanz, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Grundantrag: 1 Jahr nach Beginn der Maßnahme. Forderungsnachweis monatlich: 1 Jahr nach Ablauf des Kalendermonats.

Ja, sofern die Kommandierung dienstlich veranlasst ist und du nicht täglich zumutbar nach Hause kommst. Bei Kommandierungen kann der Anspruch sogar unter 30 km greifen, wenn die Verhältnisse es rechtfertigen.

Wer kasernenpflichtig ist (typisch unter 25, während Lehrgängen), zahlt nichts — dann gibt es aber auch kein Trennungsübernachtungsgeld, weil der Stuben-Anspruch gleichzeitig den TG-Anspruch ausschließt. Wer privat wohnen will, kann das als TG-Bezieher tun, trägt dann aber eigene Mietkosten innerhalb des Höchstbetrags.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Primärquellen (Gesetze):

Offizielle Bundeswehr-Quellen:

Berufsverbände und Auslegungen:

Trennungsgeld richtig nutzen

Trennungsgeld ist kein Geschenk. Es ist ein Anspruch, für den der Dienstherr klare Regeln gesetzt hat. Wer die Regeln kennt und die Fristen einhält, bekommt über 8 Jahre Versetzung schnell zwischen 30.000 und 80.000 Euro brutto erstattet — abhängig von Standort, Familienstand und Mietniveau.

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Robert K., Leutnant d.R., 17 Jahre Bundeswehr, Personaloffizier der Reserve, Einsatz Kosovo. Alle Angaben nach bestem Wissen; Stand 3. Mai 2026. Keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die offiziellen Dokumente der Bundeswehr.