Ein Hauptfeldwebel kam vor ein paar Wochen zu mir ins Personalgespräch. Er zog seine Bezügemitteilung raus und sagte den Satz, den ich in 17 Jahren Bundeswehr ungezählt oft gehört habe: „Herr Leutnant, das kann doch nicht alles sein." War es auch nicht. Er hatte seit acht Monaten Anspruch auf eine Wechselschichtzulage — nie beantragt, nie gemeldet, weil niemand ihn darauf hingewiesen hatte. Ergebnis: knapp 800 Euro, die er in einem Jahr liegengelassen hatte. Rückwirkend nachforderbar, aber nur innerhalb der Ausschlussfristen.
Das ist kein Einzelfall. Zulagen sind das am meisten unterschätzte Kapitel der Bundeswehr-Besoldung. Das Grundgehalt kennt jeder — darüber schreibe ich in den Besoldungstabellen zur Reform 2025/2026 ausführlich. Aber was darüber hinaus geht — Stellenzulagen, Erschwerniszulagen, Auslandsverwendungszuschlag, Familienzuschlag — entscheidet am Monatsende oft über dreistellige Beträge, manchmal mehr. Und ein Großteil davon wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt oder korrekt im System hinterlegt sein.
Ich erkläre dir heute die vier Zulagen-Baustellen, die 2026 wirklich zählen — mit Zahlen aus der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV), dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und dem Referentenentwurf BAlimentG vom 14. April 2026. Alles mit Paragraphen, nicht aus dem Bauch.
Stellenzulagen — Wer kriegt was für welche Verwendung?
Stellenzulagen hängen an der Verwendung, nicht am Dienstgrad. Der Spieß mit 18 Dienstjahren in der Stabsverwendung bekommt keine — der Leutnant frisch von der Offizierschule mit Flugausbildung sehr wohl. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Amtszulage (die an der Besoldungsgruppe hängt, etwa A7Z, A8Z, A9Z).
Fliegerzulage (§ 23f EZulV)
Die bekannteste und höchste Stellenzulage. Sie ist nach Verwendungsart gestaffelt:
| Verwendung | Monatlich |
|---|---|
| Strahlflugzeugführer (Eurofighter, F-35) | 564,00 € |
| Sonstige Strahl-, Transport- und Hubschrauberführer (A400M, CH-53, NH90) | 432,00 € |
| Hubschrauberführer Marine, Flugbereitschaft, Grundschulung Heer | 372,00 € |
| Sonstige Besatzungsangehörige, Waffensystemoffiziere | 294,00 € |
| Lufttransportbegleiter | 180,00 € |
| Fliegerausbildungsgruppe | 168,00 € |
Wer als Fluglehrer eingesetzt ist, bekommt on top: +144 Euro (Kampfjet-Fluglehrer), +108 Euro oder +96 Euro (je nach Kategorie). Das ist direkt im Grundgehalt on top — ruhegehaltfähig, versteuert.
Stellenzulage Seefahrt (Vorbemerkung Nr. 9a BBesO A/B)
Wichtig: Die früheren Bord- und U-Boot-Zulagen nach §§ 23b und 23c EZulV sind seit dem 1. Januar 2020 aufgehoben. An ihre Stelle ist die Stellenzulage im maritimen Bereich nach Vorbemerkung Nr. 9a der Bundesbesoldungsordnungen A und B (BBesG Anlage I) getreten — zusammen mit dem Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) deutlich aufgewertet.
Für Marinesoldaten als Angehörige einer Besatzung in Dienst gestellter seegehender Schiffe der Marine: 350 Euro monatlich. Für Angehörige einer Besatzung in Dienst gestellter U-Boote: 700 Euro monatlich. Das sind die aktuell geltenden Sätze, nicht geplante Zielwerte. Die früher in der EZulV vorgesehenen Zusatzmechaniken (etwa die 50-Prozent-Erhöhung für längere Seefahrten außerhalb des Hafens, Werftliegezeit-Regelung) sind in diese neue Stellenzulage eingeflossen beziehungsweise über andere ergänzende Leistungen abgebildet.
Für Besatzungen anderer seegehender Schiffe des Bundes (z. B. Dienstaufgaben nach Nr. 9a Abs. 3 der Vorbemerkungen) sind nach Anlage IX gestaffelte, niedrigere Sätze vorgesehen — diese liegen unter den genannten 350 bzw. 700 Euro und sind abhängig von Art und Umfang der Seeverwendung.
Fallschirmspringerzulage (§ 23h EZulV)
161,06 Euro monatlich für aktive Fallschirmspringer mit Schein und Beiblatt. Wer nur die Erlaubnis besitzt, aber nicht aktiv eingesetzt ist, bekommt 48,31 Euro. Neben der Zulage für Spezialkräfte (§ 23m, § 23o) wird sie nur eingeschränkt gewährt — dazu gleich mehr im FAQ.
Stellenzulage für Spezialkräfte (§ 23m / § 23o EZulV)
KSK, Kampfschwimmer, spezialisierte Kräfte der Luftwaffe. Beträge je nach Verwendung und Qualifikation zwischen rund 550 und 1.125 Euro monatlich. Für Unterstützungskräfte der Spezialkräfte: 250 bis 500 Euro. Das ist — zusammen mit der Fliegerzulage der Strahlflugzeugführer — die mit Abstand lukrativste Stellenzulage in der Bundeswehr.
Zulage für Nachrichtendienste (Vorbem. Nr. 8 Anlage IX BBesG)
Für Verwendungen bei MAD und BND. Gestaffelt nach Besoldungsgruppe: 150 Euro (A2–A5), 200 Euro (A6–A9), 250 Euro (A10–A13), 300 Euro (A14 und höher).
Erschwerniszulagen 2026 — aktuelle Sätze und offene Reformfragen
Erschwerniszulagen sind das Pflaster, das der Bund für besonders unangenehme Dienste klebt: Wechselschicht, Nachtdienst, Dienst an Sonn- und Feiertagen, Gefahrendienste. Der Konstruktionsfehler des bisherigen Systems: Diese Zulagen sind nicht dynamisch — sie steigen nicht automatisch mit Tariferhöhungen. Das Ergebnis: Jahrelang eingefrorene Beträge, die im Verhältnis zur realen Inflation immer weniger wert werden.
Reformdiskussion 2026: Dynamisierung gefordert, aber nicht beschlossen
Im Zuge der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf BAlimentG (Stand 14. April 2026) hat der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) die fehlende Dynamisierung der Zulagen und der Soldatenmehrarbeitsvergütung ausdrücklich kritisiert. Eine automatische Kopplung an künftige Besoldungserhöhungen ist also eine politische Forderung, aber aktuell nicht Gesetz. Wer hier liest, der Gesetzgeber hätte die Dynamisierung bereits beschlossen, liest falsch: Der Stand ist Forderung, nicht Beschluss.
Konkrete Beträge (Stand 2026, EZulV)
- Wechselschichtzulage (§§ 17a–17d EZulV): Nicht mehr als Festbetrag, sondern stundensatzbasiert. Grundbetrag 2,40 Euro je Nachtdienststunde (§ 17b Abs. 1 EZulV), maximal 108 Euro monatlich; zusätzlich 1 Euro je Stunde zwischen 0 und 6 Uhr und 20 Euro monatlicher Zusatzbetrag bei mindestens drei Wochenend- oder Feiertagsdiensten im Kalendermonat. Der frühere Festbetrag von 153,39 Euro (§ 20 EZulV a. F.) gilt seit Oktober 2013 nicht mehr. Für Soldaten, die in Einheiten mit durchgängiger Dienstbereitschaft stehen (Luftverteidigung, Führungszentren, Streitkräfteunterstützungskommandos).
- Schichtzulage: Eine eigenständige Schichtzulage für Dienst ohne Nachtanteil als fester Monatsbetrag (früher 51,13 Euro nach § 20 EZulV a. F.) existiert seit Oktober 2013 nicht mehr; maßgeblich sind die Nachtdienstzulage und die DuZ-Stundensätze nach §§ 17a–17d bzw. § 4 EZulV.
- Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nachtdienst, Sonn- und Feiertage): Stundensatz-Regelung nach § 4 EZulV — bei Nachtdienst zwischen 20 und 6 Uhr 2,97 Euro pro Stunde; an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen 5,13 Euro pro Stunde (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 EZulV).
- Atomzulage, Minenräumzulage, Minentaucherzulage: Deutlich höhere Beträge für besonders gefährliche Spezialtätigkeiten, teilweise über 700 Euro monatlich.
Spezialkräfte-Zulage und Unterstützungskräfte
Mit dem BesStMG wurde die Erschwerniszulage für Spezialkräfte der Bundeswehr um Anteile aus der Luftwaffe erweitert und angepasst: 550 bis 1.125 Euro monatlich. Für besonders befähigte Unterstützungskräfte: 250 bis 500 Euro. Wer in diesen Bereichen Dienst tut, hat neben der Stellenzulage oft noch einen zweiten fünfstelligen Jahresbetrag, der in der Öffentlichkeit selten erwähnt wird.
Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) — Stufen, Faktoren, Rechenbeispiel
Der AVZ ist der steuerfreie Zuschlag für Auslandseinsätze. Er wird pro Tag gezahlt, nicht pro Monat — und er ist komplett steuerfrei, was ihn besonders wertvoll macht.
Die sechs Stufen (seit BesStMG erhöht)
Die AVZ-Stufen wurden zuletzt um 30 bis 60 Prozent angehoben — nach jahrelangem Stillstand. Aktuelle Sätze nach § 56 BBesG:
| Stufe | Belastung | Tagessatz |
|---|---|---|
| 1 | Allgemeine Mehraufwendungen | 54 € |
| 2 | Stärker ausgeprägte Belastungen | 77 € |
| 3 | Über Stufe 2 hinausgehende Belastungen | 93 € |
| 4 | Hohe Belastungen | 111 € |
| 5 | Sehr hohe Belastungen | 131 € |
| 6 | Extreme Belastungen | 153 € |
Welche Einsätze welche Stufe?
Die Einstufung wird auf Basis von Sicherheitslage, Gefährdungsniveau, klimatischen Bedingungen und Versorgungslage festgelegt. Grobe Orientierung:
- Stufen 1–2: Einsätze in stabilen Regionen mit NATO-Infrastruktur. Litauen (NATO-Battlegroup eFP) wird typischerweise in den unteren Stufen eingeordnet.
- Stufen 3–4: Einsätze mit erhöhter Belastung, eingeschränkter Versorgungslage, Klima (z. B. viele frühere Einsätze in Afghanistan, Kosovo-Einsätze in der Anfangsphase).
- Stufen 5–6: Hochgefährdete Einsätze mit extremer Gefährdungslage. In der Vergangenheit wurden Einsätze wie Mali (MINUSMA, EUTM) in die oberen Stufen eingeordnet; MINUSMA endete allerdings Ende 2023, das EUTM-Mandat wurde 2024 ausgesetzt. Aktuelle Einsatzräume für hohe Stufen sind z. B. bestimmte Mandate am Östlichen Bündnisrand und Missionen im Nahen Osten — die konkrete Einstufung wird für jedes Mandat einzeln festgelegt.
Rechenbeispiel: niedrige und hohe Stufe
Szenario A — Einsatz in AVZ Stufe 2, 6 Monate:
- 180 Tage × 77 Euro = 13.860 Euro steuerfrei
- Dazu normales Grundgehalt + alle Inlands-Zulagen weiter
Szenario B — Einsatz in AVZ Stufe 6, 4 Monate:
- 120 Tage × 153 Euro = 18.360 Euro steuerfrei
- Bei längerem Einsatz (z. B. 6 Monate): 180 × 153 = 27.540 Euro
Die Szenarien sind generisch gerechnet — welches Mandat in welche Stufe eingestuft ist, legt das Bundesministerium der Verteidigung für jeden Einsatz gesondert fest. Wichtig: Der AVZ ist komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das Nettoäquivalent eines Monatsgehalts kann bei einem Einsatz in den oberen Stufen schnell erreicht sein — ein Grund, warum Einsätze finanziell relevant sind, auch wenn die Belastung real ist.
Ergänzende Leistungen im Einsatz
Neben dem AVZ gibt es Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich, Auslandstrennungsgeld. Die Höhe hängt vom Dienstort und der konkreten Verwendung ab. Der AVZ ist aber der Posten, der den Unterschied ausmacht.
Trennungsgeld vs. Verpflegungsgeld — Wann was, wie beantragen
Das ist der Bereich, in dem Soldaten am häufigsten Fehler machen. Nicht weil die Regeln kompliziert sind, sondern weil die Fristen streng sind — und weil niemand einen erinnert.
Vertiefung mit Drei-plus-fünf-Regelung, Pendler-Rechenbeispielen und Antrags-Stolperfallen: Trennungsgeld Bundeswehr 2026 — Dein Geld, das du liegen lässt.
Trennungsgeld — Wann hast du Anspruch?
Nach der Trennungsgeldverordnung (TGV) hast du Anspruch, wenn du aus dienstlichen Gründen den Dienstort wechselst (Versetzung, Abordnung, Kommandierung) und deine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt. Das Einzugsgebiet umfasst üblicherweise eine Strecke von 30 Kilometern.
Höhe beim Verbleib am neuen Dienstort (§ 3 TGV)
- Trennungstagegeld: 14 Euro pro Tag — das ist die Kernzahlung. Unabhängig vom Familienstand.
- Wenn Gemeinschaftsverpflegung zumutbar zur Verfügung steht: Der Betrag wird entsprechend reduziert.
- Übernachtungsgeld: Je nach Unterkunftssituation, pauschal oder auf Nachweis.
Höhe bei arbeitstäglicher Rückkehr (§ 6 TGV)
- Fahrkostenerstattung (notwendige Fahrkosten zwischen Wohnort und neuer Dienststätte)
- Verpflegungszuschuss: 2,05 Euro pro Tag bei einer Abwesenheitsdauer von mehr als 11 Stunden
Die früheren familienstandsabhängigen Tagespauschalen (Ledige 8,37 Euro, Verheiratete 12,55 Euro nach § 6 TGV a. F.) gelten nicht mehr; § 6 TGV wurde grundlegend umgestaltet.
Verpflegungsgeld — Der separate Topf
Verpflegungsgeld ist etwas anderes als Trennungsgeld. Es geht um die Gemeinschaftsverpflegung (GVP) in der Kaserne. Grundsatz: Wer in der Kaserne wohnt und isst, zahlt den Eigenanteil für die GVP, der monatlich abgezogen wird. Wer nicht an der GVP teilnimmt, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Verpflegungsgeld als Ausgleich — die Regelungen sind je nach Dienststelle unterschiedlich.
Antragsfristen — der kritische Punkt
Trennungsgeld wird nicht von Amts wegen gezahlt. Du musst es schriftlich oder elektronisch beantragen — innerhalb eines Jahres nach Beginn der Maßnahme. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist: Wer sie verpasst, verliert den Anspruch komplett. Kein Widerspruch hilft. Die Zahlung erfolgt dann monatlich nachträglich auf Basis eines Forderungsnachweises.
Ablauf praktisch
- Abordnungs- oder Versetzungsverfügung erhalten
- Antrag auf Trennungsgeld (Grundantrag beim Bundesverwaltungsamt oder BwDLZ vor Ort)
- Monatlich Forderungsnachweis einreichen
- Zahlung nachträglich
Wenn du abgeordnet bist und pendelst, gilt: 30-Kilometer-Grenze prüfen. Wer näher wohnt, bekommt in der Regel kein Trennungsgeld — außer bei bestimmten Sonderregelungen für Abordnungen und Kommandierungen.
Familienzuschlag — Das neue Doppelverdienermodell im Detail
In meinem Besoldungsreform-Artikel habe ich das Thema nur angerissen. Hier geht es ans Eingemachte.
Was bisher galt
Der Familienzuschlag ist in § 40 BBesG geregelt. Bisher zweistufig:
- Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag): 171,28 Euro monatlich für Verheiratete, Verpartnerte, Verwitwete, unterhaltspflichtige Geschiedene. Automatisch mit Heirat, unabhängig vom Einkommen des Partners.
- Stufe 2 und höher (Kinderzuschlag): 317,66 Euro für das erste Kind; für jedes weitere Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 zusätzlich 144,27 Euro. An den Kindergeldanspruch gebunden.
Was sich ab Mai 2026 ändert
Der Referentenentwurf BAlimentG vom 14. April 2026 bringt die strukturell bedeutendste Änderung: Das bisherige Leitbild des Alleinverdienerhaushalts wird aufgegeben. Das Grundgehalt wird zukünftig so kalibriert, als verdiene der Partner typisierend mit.
Die 22.648-Euro-Grenze: Orientierung ist die Einkommensgrenze der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) — 22.648 Euro Jahreseinkommen des Partners. Liegt der Partner darunter, kommen unter bestimmten Voraussetzungen noch Zuschläge in Betracht. Liegt der Partner darüber, gibt es keinen ergänzenden Familienzuschlag Stufe 1 mehr.
Die vier Ausnahmefälle (ergänzender Familienzuschlag bleibt)
Einen ergänzenden Familienzuschlag gibt es laut Entwurf nur noch in vier Situationen:
- Elternzeit im ersten Lebensjahr des Kindes
- Pflege von Angehörigen durch den Partner
- Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit des Partners
- Alleinerziehende mit steuerlichem Entlastungsbetrag
Was bleibt, was fällt weg
- Kinderzuschlag (Stufe 2 und höher): Bleibt erhalten und wird weiterentwickelt. Ab Mai 2026: 265 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 708 Euro ab dem dritten Kind (nach Anlage V BBesG-neu).
- Nachzahlungen für Kinder: Für die Jahre 2021, 2022 und 2025 sind rückwirkende Ausgleichszahlungen vorgesehen. Für kinderreiche Familien (ab drittem Kind) teilweise rückwirkend bis 2017.
- Verheiratetenzuschlag als automatische Leistung: Fällt in seiner bisherigen Form weg.
Wichtig zur Einordnung: Der Familienzuschlag Stufe 1 verschwindet als eigene Position auf der Bezügemitteilung — aber das Geld ist nicht einfach weg. Der bisherige Betrag (171,28 Euro) wird ab 01.05.2026 in das Grundgehalt aller Besoldungsgruppen eingepreist (Quelle: Referentenentwurf BAlimentG, BMI, 14.04.2026, Begründung zu Art. 1).
Was das konkret bedeutet:
- Verheiratet ohne Kinder: Du siehst den Zuschlag nicht mehr separat, das Grundgehalt ist dafür höher. Netto in etwa neutral — nur der sichtbare Vorsprung gegenüber unverheirateten Kameradinnen und Kameraden in der gleichen Besoldungsgruppe schrumpft, weil die jetzt das gleiche Grundgehalt bekommen.
- Bestandsfälle (heute Stufe-1-Bezieher): Eine Ausgleichszulage soll dafür sorgen, dass niemand brutto draufzahlt — ist aber im Detail noch nicht final ausgestaltet.
- Alleinverdiener-Haushalte mit kleinem Partnereinkommen: Hier kann es real teurer werden, weil der pauschale Zuschlag wegfällt und stattdessen ein typisierendes Partnereinkommen unterstellt wird. Der ergänzende Familienzuschlag (vier Ausnahmen oben) fängt nur Sonderlagen auf.
- Mit Kindern: Die Kinderzuschläge bleiben separat sichtbar und werden sogar höher.
Was das für wen bedeutet
- Alleinverdienerhaushalte ohne Kinder: Reale Einbuße — der bisherige Automatismus entfällt.
- Doppelverdiener ohne Kinder: Wenig Änderung — hatten den Zuschlag ohnehin oft nur halbiert.
- Familien mit Kindern und verdienendem Partner: Nachzahlungen für Kinder können den Verlust teilweise kompensieren.
- Alleinerziehende: Erweiterter Schutz durch Sonderregelung.
Rechenbeispiel — Oberfeldwebel mit Fliegerzulage und Auslandseinsatz
So sieht das in der Realität aus. Oberfeldwebel in der Heeresfliegertruppe, A7Z, Stufe 5 (nach Besoldungstabelle Reform 2026), Hubschrauberbesatzung mit Fliegerzulage.
Grundbezüge (Monat, Inland, ohne Einsatz)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundgehalt A7 Stufe 5 (Anlage IV BAlimentG) | 3.875,87 € |
| Amtszulage A7Z (BBesG Anlage IX) | 61,76 € |
| Fliegerzulage (sonstige Besatzungsangehörige, § 23f EZulV) | 294,00 € |
| Brutto-Dienstbezüge Inland | ca. 4.231,63 € |
Dazu ggf. Kinderzuschlag (265 Euro pro Kind), Wechselschichtzulage wenn anwendbar, andere Stellenzulagen.
Einsatz 4 Monate, AVZ Stufe 2 (Beispiel: NATO-Mission niedriger Stufe)
- Laufende Dienstbezüge gehen weiter: 4 × 4.231,63 = rund 16.926 Euro brutto
- AVZ steuerfrei: 120 × 77 = 9.240 Euro netto obendrauf
Einsatz 4 Monate, AVZ Stufe 6 (Beispiel: hoch gefährdetes Mandat)
- Laufende Dienstbezüge: rund 16.926 Euro brutto
- AVZ steuerfrei: 120 × 153 = 18.360 Euro netto obendrauf
Das ist keine theoretische Rechnung — das ist der Unterschied, den eine niedrige und eine hohe AVZ-Stufe bei identischer Verwendung ausmachen. Welches Mandat in welche Stufe fällt, entscheidet das BMVg für jeden Einsatz einzeln. Kameraden, die diese Mechanik kennen, können sie in ihrer Familien- und Haushaltsplanung berücksichtigen. Kameraden, die sie nicht kennen, unterschätzen regelmäßig den finanziellen Effekt eines Einsatzes.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- BBesG Anlage IV — Besoldungstabelle Bund (A-Besoldung), gültig ab 01.03.2024: gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_iv.html
- BBesG Anlage V — Familienzuschlag, gültig ab 01.03.2024: gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html
- BBesG Anlage IX — Stellen- und Amtszulagen, gültig ab 01.03.2024: gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_ix.html
- BBesG Anlage I, Vorbemerkung Nr. 9a — Stellenzulage im maritimen Bereich (Seefahrt- und U-Boot-Stellenzulage 350 / 700 Euro): buzer.de Nr. 9a BBesO A/B; DBwV-Broschuere BesStMG: dbwv.de/BesStMG.pdf
- EZulV §§ 23b, 23c aufgehoben — Aufhebung zum 01.01.2020 durch Art. 5 BesStMV: buzer.de Synopse 01.01.2020
- DBwV-Stellungnahme zur Verbändebeteiligung BAlimentG vom 18. April 2026 (kritisiert fehlende Dynamisierung der Zulagen): dbwv.de
- Bundeswehr MINUSMA — Einsatzende (Abzug bis Dezember 2023): bundeswehr.de
- EZulV — Erschwerniszulagenverordnung (§§ 4, 17a–17d, 23f, 23h, 23m, 23o): gesetze-im-internet.de/ezulv/
- AUVZV — Auslandsverwendungszuschlagsverordnung, gültig ab 06.03.2025: gesetze-im-internet.de/auslvzv_1995/
- TGV — Trennungsgeldverordnung (§§ 3, 6): gesetze-im-internet.de/tgv/
- BAlimentG-Referentenentwurf vom 14. April 2026 (Bundesministerium des Innern): nicht öffentlich zugänglich; zitiert nach offiziellen Verlautbarungen und Verbandsmitteilungen.
- Abruf aller Rechtsquellen: April 2026.
Zulagen und Besoldung auf den Cent genau.
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FAQ — Die häufigsten Fragen
Im Prinzip mehrere — Stellenzulage (z. B. Fliegerzulage), Erschwerniszulage (z. B. Wechselschicht), Amtszulage (z. B. A7Z), Familienzuschlag. Es gibt aber Konkurrenzregeln: Manche Zulagen werden neben anderen nur reduziert oder gar nicht gezahlt. Beispiel: Die Fallschirmspringerzulage (161,06 Euro) wird neben der Zulage für Spezialkräfte (§ 23m/§ 23o EZulV) nur in Höhe von 71,58 Euro gewährt. Die EZulV listet in jedem Paragraphen die Konkurrenzregeln auf.
Unterschiedlich. Die meisten Stellenzulagen sind nach einer bestimmten Dauer der Verwendung ruhegehaltfähig. Erschwerniszulagen (Wechselschicht, Nachtdienst) grundsätzlich nicht. Der AVZ ist steuer- und sozialabgabenfrei, aber nicht ruhegehaltfähig. Die Fliegerzulage wird nach längerer Verwendung ruhegehaltfähig — Details dazu im BeamtVG.
Stellenzulagen, die an den bisherigen Dienstposten gebunden sind, fallen weg. Neue Stellenzulagen entstehen nur, wenn der Dienstposten am neuen Einsatzort das auslöst. Trennungsgeld wird separat beantragt. Wichtig: Prüfe vor der Kommandierung, ob sich dein Zulagen-Paket ändert — das kann schnell 300 bis 500 Euro monatlich ausmachen.
Weil sie im Dienstplan und in der Meldung an die Besoldungsstelle hinterlegt sein muss. Wenn deine Einheit die Meldung vergisst oder falsch übermittelt, erscheint die Zulage nicht auf der Abrechnung. Rückwirkende Forderung ist möglich, aber nur innerhalb der Ausschlussfristen (in der Regel drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist). Aktiv prüfen, nicht warten.
Gar nicht. Der AVZ ist nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei. Er wird auch nicht bei der Sozialversicherungsberechnung berücksichtigt. Das ist der entscheidende Hebel bei der Bewertung eines Einsatzes: Die Summe ist netto bereits der Endbetrag.
Der bisherige automatische Verheiratetenzuschlag (171,28 Euro) wird in seiner Form aufgegeben — künftig wird typisierend ein Partnereinkommen unterstellt. Einen ergänzenden Zuschlag gibt es nur in vier Ausnahmen (Elternzeit im ersten Lebensjahr, Pflege, Erwerbsunfähigkeit, Alleinerziehende). Der Kinderzuschlag bleibt und wird auf 265 Euro pro Kind (erstes und zweites) angehoben.
Während aktiver Reservedienstzeiten: Stellenzulagen, wenn die Verwendung entsprechend ist. AVZ bei Teilnahme an Auslandseinsätzen. Erschwerniszulagen bei qualifizierenden Dienstzeiten. Familienzuschlag — ja, anteilig für die aktive Dienstzeit. Details regelt das Reservistengesetz.
Was musst du jetzt tun? — Deine Checkliste
Kein Antrag, kein Geld — das ist bei Zulagen oft wörtlich zu nehmen. Deshalb: Drei konkrete Schritte für jeden aktiven Soldaten.
1. Aktuelle Bezügemitteilung durchgehen. Vergleiche die ausgewiesenen Zulagen mit deiner tatsächlichen Verwendung. Stimmt die Stellenzulage (Fliegerzulage, Bordzulage, etc.)? Ist die Wechselschichtzulage korrekt hinterlegt? Steht die Amtszulage für deinen Dienstgrad (A7Z, A8Z, A9Z) korrekt drin? Nimm dir zehn Minuten. Mehr dauert das nicht. Wenn du die einzelnen Posten der Mitteilung nicht alle einordnen kannst, ist die Besoldungs-Übersicht der bessere Einstieg — dort gehe ich Position für Position durch. Für Eltern, die das Netto-Einkommen ihres Kindes konkret nachvollziehen wollen, bietet der Eltern-Rechner für Netto-Einkommen vier durchgerechnete Beispielfälle.
2. Familienstand-Erklärung prüfen. Ab Mai 2026 greift das neue Doppelverdienermodell. Wenn du heiraten willst, Kinder bekommst, dich scheiden lässt oder dein Partner die Arbeit wechselt — das Formular „Erklärung zum Familienzuschlag" (BVA) muss neu ausgefüllt werden. Jede Änderung. Sofort, nicht irgendwann. Fehler hier kosten direkt Geld auf der monatlichen Abrechnung.
3. Trennungsgeld bei Kommandierungen sofort beantragen. Die Ein-Jahres-Ausschlussfrist ist streng. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch komplett. Nach Versetzung oder Abordnung: Antrag auf Trennungsgeld stellen, monatlich Forderungsnachweis nachreichen. Vordruck beim BwDLZ oder Bundesverwaltungsamt.
4. Steuerpotenzial ausschöpfen. Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten und Trennungsgeld-Wechselwirkungen können zusammen schnell vierstellige Erstattungen ergeben. Wer weiß, was Soldaten 2026 in der Steuererklärung absetzen können, holt das meiste raus — unsere Steuererklärung Soldat 2026 erklärt alle Posten mit Beispielrechnungen.
Was du nicht beeinflussen kannst, ist die Tabelle. Was du beeinflussen kannst, ist, ob alles korrekt hinterlegt ist. Das ist der Unterschied zwischen „System funktioniert für mich" und „System läuft an mir vorbei".
Fazit
Das Grundgehalt ist die Basis. Die Zulagen sind das Geld, das oft den Unterschied macht — zwischen einer guten und einer sehr guten Besoldung. Vier Hebel solltest du kennen: deine Stellenzulage (Verwendung), Erschwerniszulagen (Schichtdienst, Gefahren), AVZ bei Auslandseinsätzen, Familienzuschlag nach neuer Reform.
Willst du genau wissen, was bei deiner Konstellation ankommt? Der Besoldungsrechner in der soldatsein-App rechnet Grundgehalt, Zulagen und Familienzuschlag auf den Cent genau zusammen — mit deiner Besoldungsgruppe, Stufe, Verwendung und Familiensituation.
Mehr zu den strukturellen Änderungen liest du in meinem Artikel zur Besoldungsreform 2025/2026. Wenn du noch am Anfang stehst — Bewerbung, Musterung, CAT-Test, BFT, Einplaner-Verfahren — dann ist alles in der App dokumentiert.
— Robert K. ist Leutnant der Reserve und Personaloffizier der Reserve. Er hat 17 Jahre Bundeswehr-Erfahrung, darunter einen Einsatz im Kosovo als Mannschaftssoldat. Er schreibt für soldatsein.app über Besoldung, Karriere und den Dienstalltag — aus der Innenperspektive des Systems.