Als mein Sohn nach der Grundausbildung das erste Mal nach Hause kam, war eine seiner ersten Fragen: „Mama, weißt du eigentlich, was mir davon wirklich bleibt?“ Ich musste ehrlich zugeben: Nein, ich wusste es nicht wirklich. Ich hatte in Broschüren Zahlen gelesen, die sich nach recht ordentlichem Einkommen anfühlten — aber was Steuern, Abzüge und Kasernenpauschalen damit machten, war mir ein Rätsel.
Genau das ist der Grund, weshalb ich diesen Artikel schreibe. Ich bin keine Soldatin, keine Steuerberaterin und keine Finanzexpertin — ich bin eine Mutter, die sich hingesetzt hat und die Zahlen wirklich durchgearbeitet hat. Damit Sie als Eltern nicht lange suchen müssen, habe ich alles Wesentliche hier zusammengestellt: Was Ihr Kind bei der Bundeswehr verdient, was wirklich abgezogen wird, was netto übrig bleibt — und was das konkret bedeutet.
Falls Ihr Kind gerade erst entschieden hat, zur Bundeswehr zu gehen, empfehle ich Ihnen außerdem unseren Überblick Mein Kind will zur Bundeswehr — was nun? als guten Einstieg.
Wie sich das Bundeswehr-Gehalt zusammensetzt
Das Gehalt bei der Bundeswehr — offiziell „Besoldung“ genannt — ist kein einfaches Arbeitnehmergehalt, wie man es aus der freien Wirtschaft kennt. Es folgt dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.
Das Grundgehalt richtet sich nach der Besoldungsgruppe, die wiederum vom Dienstgrad und der Laufbahn abhängt. Ein frischer Schütze oder Flieger, der sich für mindestens zwölf Monate verpflichtet, startet in der Besoldungsgruppe A3. Ein Feldwebel befindet sich in A7, ein Oberleutnant in A10. Innerhalb jeder Gruppe gibt es Erfahrungsstufen — je länger Ihr Kind dient, desto höher steigt es automatisch auf.
Zum Grundgehalt können kommen:
- Familienzuschlag: Dieser Zuschlag wird gezahlt, wenn Ihr Kind Kinder hat. Er beträgt je nach Stufe mehrere Hundert Euro monatlich.
- Zulagen: Dazu gehören Auslandszulagen, Trennungsgeld oder besondere Stellenzulagen (mehr dazu in Abschnitt 5).
- Sachleistungen: Wohnt Ihr Kind in der Kaserne, kostet Unterkunft und Essen nichts. Das ist kein Gehaltsbestandteil im klassischen Sinn, aber ein echter Vorteil im Geldbeutel.
Eine wichtige Reform läuft gerade noch: Das sogenannte Bundesalimentation-Gesetz (BAlimentG) sieht eine deutliche Anhebung der Besoldung vor. Der Gesetzentwurf stammt aus dem April 2026 — bis er in Kraft tritt und Zahlungen fließen, ist allerdings frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 zu rechnen. Die Details zur Besoldungsreform 2025/2026 finden Sie in unserem gesonderten Artikel.
Brutto-Gehälter 2026 nach Dienstgrad
Tipp: Smartphone ins Querformat drehen, um die Tabelle vollständig zu sehen.
Die nachfolgenden Grundgehälter gelten ab dem 1. April 2025 nach der 3-Prozent-Erhöhung, die bereits in Kraft ist. Die Werte beziehen sich auf die Erfahrungsstufe 1 (Einstieg) und bilden damit die Untergrenze ab. Die Zahlen basieren auf BBesG Anlage IV und den offiziellen Bezügebeispielen von Bundeswehrkarriere.de.
| Besoldungsgruppe | Typische Dienstgrade | Grundgehalt (aktuell) | Geplant BAlimentG (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| A3 | Schütze, Flieger, Matrose (SaZ) | 2.788,20 € | — |
| A4 | Hauptgefreiter | 2.842,01 € | — |
| A5 | Stabsgefreiter, Anwärter UO | 2.861,80 € | — |
| A6 | Unteroffizier, Maat | 2.918,40 €* | 3.407,75 € |
| A7 | Stabsunteroffizier, Feldwebel, Oberfeldwebel (A7Z) | 3.052,89 € | 3.578,14 € |
| A8 | Hauptfeldwebel (A8Z) | 3.217,09 € | 3.757,05 € |
| A9 | Stabsfeldwebel, Leutnant | 3.454,89 € | 4.132,76 € |
| A10 | Oberleutnant | 3.682,78 € | — |
| A11 | Hauptmann | 4.178,50 € | — |
* Für Soldaten in der Unteroffizierlaufbahn kommt in A5 und A6 ein Erhöhungsbetrag von 25,15 € hinzu.
⚠️ Die BAlimentG-Werte sind Entwurfswerte aus dem Referentenentwurf April 2026. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Nachzahlungen werden frühestens Ende 2026/Anfang 2027 erwartet. Die Strukturreform integriert außerdem den bisherigen Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) in das Grundgehalt — die neuen Tabellenwerte enthalten diesen Betrag bereits.
Die vollständige Besoldungstabelle Bundeswehr 2026 mit allen Erfahrungsstufen finden Sie in unserem separaten Übersichtsartikel.
Was wird vom Brutto abgezogen — und was nicht
Hier liegt die häufigste Verwirrung — und ich kann gut verstehen, warum. Denn die Abzüge bei Soldaten funktionieren anders als bei einem normalen Arbeitnehmer.
Keine Sozialversicherungsbeiträge für Soldaten auf Zeit
Das ist der wichtigste Unterschied: Soldaten auf Zeit (SaZ) und Berufssoldaten zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet: Vom Brutto wird nichts in Richtung Sozialversicherung abgezogen. In der freien Wirtschaft machen diese Abzüge zusammen rund 20 % des Bruttolohns aus — bei Soldaten fallen sie weg.
Was die utV wirklich ist — und was nicht
Statt der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Soldaten auf Zeit die sogenannte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV). Der Begriff ist wichtig: Es handelt sich nicht um „freie Heilfürsorge“ (das ist ein Begriff für Polizeibeamte) und auch nicht um eine Krankenversicherung im klassischen Sinne.
Die utV bedeutet: Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente, die im Zusammenhang mit dem Dienst stehen, werden durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr abgedeckt — kostenlos und ohne Eigenanteil. Für private Erkrankungen oder Behandlungen außerhalb des Dienstes empfiehlt sich eine ergänzende private Krankenversicherung (PKV) als Anwartschaft. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Versicherungen für Soldaten erklärt.
Was wirklich abgezogen wird
Vom Brutto-Grundgehalt werden abgezogen:
1. Lohnsteuer (LSt)
Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse Ihres Kindes. Ledige ohne Kinder zahlen in Steuerklasse I. Für einen Mannschafter in A3 mit rund 2.788 € brutto bedeutet das etwa 365 € Lohnsteuer pro Monat.
2. Solidaritätszuschlag (SolZ)
Für die meisten jungen Soldaten mit Gehältern bis rund 4.000 € brutto fällt der Soli auf 0 €. Die monatliche Freigrenze liegt 2026 bei einer Lohnsteuer von ca. 1.695,83 € (Steuerklasse I). Das schaffen erst höhere Besoldungsgruppen.
3. Kirchensteuer (KiSt)
Nur wenn Ihr Kind Kirchenmitglied ist, wird Kirchensteuer (8–9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland) einbehalten. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt nichts.
4. Kasernenpflicht-Abzug
Wenn Ihr Kind dienstlich in der Gemeinschaftsunterkunft (Kaserne) wohnen muss, wird eine pauschale Kürzung des Grundgehalts von 144,27 €/Monat vorgenommen (§ 39 Abs. 2 BBesG, Anlage V; gilt für Besoldungsgruppen A3–A8). Im Gegenzug sind Unterkunft und Vollverpflegung kostenlos — ein rechnerischer Gegenwert von rund 587 € pro Monat (Sachbezugswerte 2026).
Was ist mit der Steuererklärung?
Bis 2025 gab es für Soldaten eine sogenannte Pflichtveranlagung. Ab dem Steuerjahr 2026 entfällt diese Mindestvorsorgepauschale — die Lohnsteuer wird nun monatlich etwas höher einbehalten (ca. 40–50 € mehr als bisher), dafür entfällt am Jahresende die Pflichtabgabe einer Steuererklärung in den meisten Fällen. Ihr Kind kann aber freiwillig eine Erklärung abgeben und sich überschüssig einbehaltene Steuer zurückholen. Mehr Details gibt es im Artikel Steuererklärung als Soldat — muss das sein?
Netto-Beispielrechnungen für verschiedene Situationen
Zahlen werden am greifbarsten, wenn man sie an konkreten Beispielen sieht. Ich habe vier typische Situationen durchgerechnet — angelehnt an die offiziellen Bezügebeispiele von Bundeswehrkarriere.de.
Beispiel 1: Junger Mannschafter A3 — Kaserne, ledig
Profil: 18 Jahre, Schütze/Flieger, Soldat auf Zeit (SaZ ab 12 Monate), Grundausbildung in der Kaserne, Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, kein Kirchensteuermerkmal.
| Brutto-Grundgehalt A3 Stufe 1 (ab 01.04.2025) | 2.788,20 € |
| Kasernenpflicht-Abzug (§ 39 Abs. 2 BBesG) | − 144,27 € |
| Lohnsteuer Steuerklasse I | − 365,50 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Kirchensteuer | − 0,00 € |
| Netto-Dienstbezüge | ≈ 2.390 € |
Dazu kommen Sachleistungen ohne zusätzlichen Geldabzug:
| Sachleistung | Wert 2026 |
|---|---|
| Kostenlose Gemeinschaftsunterkunft | ~ 242 €/Monat |
| Kostenlose Vollverpflegung | ~ 345 €/Monat |
| Gesamtwert Sachleistungen | ~ 587 €/Monat |
Was das bedeutet: Ihr Kind hat rund 2.390 € netto auf dem Konto — und zahlt dabei weder Miete noch Lebensmittel. Das Sparpotenzial in der Grundausbildung ist beträchtlich, wenn Ihr Kind diszipliniert mit dem Geld umgeht.
Beispiel 2: Feldwebel A7 — ledig, eigene Wohnung
Profil: Ca. 22 Jahre, Feldwebel, SaZ, Steuerklasse I, ledig, eigene Wohnung außerhalb der Kaserne nach Versetzung.
Aktuell gültige Werte (ab 01.04.2025):
| Brutto-Grundgehalt A7 Stufe 2 | 3.050,57 € |
| Lohnsteuer Steuerklasse I | − 454,50 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Netto-Dienstbezüge | ≈ 2.596 € |
Nach BAlimentG-Gesetzentwurf (geplant ab 01.05.2026, noch nicht in Kraft):
| Brutto-Grundgehalt A7 Stufe 1 (Entwurf) | 3.578,14 € |
| Lohnsteuer Steuerklasse I (geschätzt) | − ca. 645 € |
| Netto-Dienstbezüge (Schätzung) | ≈ 2.930 € |
Nach Abzug einer Miete von typischerweise 700–900 € (je nach Standort) verbleiben aktuell rund 1.650–1.900 € frei verfügbar. Wer Trennungsgeld bezieht, bekommt Unterkunftskosten bis zur ortsüblichen Höhe erstattet — das kann die Situation spürbar verbessern.
Beispiel 3: Verheirateter Stabsunteroffizier A6 mit Kind
Profil: 25 Jahre, Stabsunteroffizier/Obermaat, A6 Erfahrungsstufe 3, Steuerklasse IV, verheiratet, 1 Kind.
| Grundgehalt A6 Stufe 3 | 2.677,42 € |
| Unteroffizier-Erhöhungsbetrag A6 | + 25,15 € |
| Familienzuschlag (Kind, ab 01.05.2026 nur noch kindbezogen) | + 285,40 € |
| Bruttodienstbezüge gesamt | 2.987,97 € |
| Lohnsteuer Steuerklasse IV | − 492,83 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Kirchensteuer (falls kirchenpflichtig) | − 44,35 € |
| Netto ohne Kirche | ≈ 2.495 € |
| Kindergeld (1. Kind, 2026) | + 250,00 € |
| Gesamt verfügbar (ohne Kirche, mit Kindergeld) | ≈ 2.745 € |
Beispiel 4: FWDL — Freiwillig Wehrdienstleistende ab 01.01.2026
Profil: 18 Jahre, Schütze, FWDL (6–11 Monate), Steuerklasse I, ledig, Kaserne.
| Wehrsoldgrundbetrag (ab 01.01.2026) | 2.600,00 € |
| Lohnsteuer Steuerklasse I | − 369,83 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Kirchensteuer (falls KiSt) | − 33,28 € |
| Netto ohne Kirche | ≈ 2.230 € |
| Netto mit Kirche | ≈ 2.197 € |
Dazu kommen Sachleistungen: Unterkunft (~ 242 €) und Vollverpflegung (~ 345 €) — also ein Gesamtwert von rund 2.817 € in Geld und Leistungen pro Monat.
Besonders wichtig für Eltern: FWDL sind zwar sozialversicherungspflichtig, aber der Bund übernimmt alle Beiträge — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Ihr Kind zahlt selbst keinen Cent für Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung. Nach erfolgreich geleistetem Wehrdienst gibt es zudem ein Entlassungsgeld: 100 € pro geleistetem Monat (bei mindestens 6 Monaten Dienst). Alle Details zum neuen Modell finden Sie im Artikel Neuer Wehrdienst 2026 — alle Infos.
Zulagen — was kommt obendrauf
Das Grundgehalt ist nur der Anfang. Je nach Situation und Einsatz kommen verschiedene Zulagen hinzu, die das tatsächlich verfügbare Einkommen erheblich steigern können. Eine vollständige Übersicht bietet unser Artikel Welche Zulagen gibt es bei der Bundeswehr?
Auslandsverwendungszuschlag (AVZ)
Wenn Ihr Kind in einem Auslandseinsatz (z. B. Mali, Kosovo oder Libanon) eingesetzt wird, erhält es täglich einen Auslandsverwendungszuschlag. Dieser ist nach Belastungsstufen gestaffelt und steuerfrei. Die aktuellen Sätze nach § 56 BBesG und AuslVZV:
| Stufe | Tagessatz | Einsatzbedingung |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 54 €/Tag | Allgemeine erhöhte Belastungen |
| Stufe 2 | 77 €/Tag | |
| Stufe 3 | 93 €/Tag | |
| Stufe 4 | 111 €/Tag | |
| Stufe 5 | 131 €/Tag | |
| Stufe 6 | 153 €/Tag | Kriegsähnliche Bedingungen / extreme Gefährdung |
Der AVZ — wenn Ihr Kind in den Einsatz geht
Stellen Sie sich vor, Ihr Kind ist 30 Tage im Auslandseinsatz der Stufe 3 (93 €/Tag): Das sind 2.790 € zusätzlich zum normalen Grundgehalt — steuerfrei. Da im Einsatz kaum laufende Kosten anfallen (Unterkunft und Verpflegung werden gestellt), kann Ihr Kind in dieser Zeit erheblich Rücklagen bilden.
Gleichzeitig ist die Situation für Familien zu Hause emotional und organisatorisch fordernd. Mehr Informationen für Angehörige finden Sie in unserem Artikel Mentale Gesundheit: Was Eltern wissen sollten.
Trennungsgeld (TGV)
Wird Ihr Kind versetzt oder muss es aus dienstlichen Gründen an einem anderen Ort als seinem Wohnort dienen (mindestens 30 km Entfernung), hat es Anspruch auf Trennungsgeld. Das Trennungstagegeld beträgt 14 €/Tag (ermäßigtes Tagegeld nach § 8 BRKG). Dazu werden nachgewiesene Unterkunftskosten bis zur ortsüblichen Höhe erstattet. Details dazu finden Sie im Artikel Trennungsgeld bei der Bundeswehr.
Stellenzulagen
Für besondere Verwendungen — z. B. als Sanitätssoldat, Fallschirmjäger, Kampfschwimmer oder in bestimmten Führungspositionen — gibt es spezifische Stellenzulagen, die monatlich on top kommen. Diese variieren stark je nach Verwendung.
Was Eltern oft fragen: Kindergeld, Steuererklärung, erste Auszahlung
Ich kenne diese Fragen aus Elterngruppen und aus eigener Erfahrung. Hier sind die wichtigsten Antworten.
Bekomme ich noch Kindergeld für mein Kind?
Das kommt auf die Situation an:
- Soldat auf Zeit (SaZ) ab 12 Monaten: Als SaZ ist Ihr Kind ein eigenständiger Arbeitnehmer im Beamtenrecht. Solange kein weiterer Berücksichtigungstatbestand vorliegt (z. B. eine parallel laufende Berufsausbildung), besteht in der Regel kein Kindergeldanspruch mehr.
- Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL): Der freiwillige Wehrdienst allein begründet nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, III R 43/22 vom 20.02.2025) keinen eigenständigen Anspruch auf Kindergeld. Ein Anspruch kann aber trotzdem bestehen, wenn Ihr Kind während des Wehrdienstes eine Berufsausbildung absolviert oder mangels Ausbildungsplatzes keine Ausbildung beginnen konnte. Ob Ihr Kind kindergeldberechtigt ist, sollten Sie unbedingt mit der Familienkasse klären.
- Grundausbildung: Während der Grundausbildung als SaZ gilt dasselbe wie für den regulären Dienst.
Wann kommt die erste Gehaltszahlung?
Die erste Besoldung wird für den Monat des Diensteintritts gezahlt. Das Auszahlungsdatum liegt meist am letzten Bankarbeitstag des Monats. Bei Eintritt Mitte des Monats wird anteilig gezahlt. Ich empfehle, dass Ihr Kind in den ersten Wochen eine finanzielle Rücklage hat — denn manchmal verzögern sich administrative Prozesse.
Muss mein Kind eine Steuererklärung abgeben?
Ab dem Steuerjahr 2026 entfällt die frühere Pflichtveranlagung durch die Mindestvorsorgepauschale für die meisten Soldaten. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen, wenn Ihr Kind Werbungskosten, Umzugskosten oder andere abzugsfähige Ausgaben hatte. Die Frist für die freiwillige Abgabe beträgt vier Jahre. Mehr im Artikel Steuererklärung als Soldat — muss das sein?
Was bedeutet utV auf der Gehaltsabrechnung?
Auf der Besoldungsmitteilung sehen Eltern und Soldaten oft den Hinweis auf die utV. Das steht für unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung. Es handelt sich nicht um eine Versicherung — es ist eine staatliche Sachleistung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Kein Beitrag wird abgezogen.
Wie Ihr Kind das Gehalt sinnvoll nutzen kann
Diese Frage stellen sich viele Eltern nicht für sich selbst, sondern für ihr Kind: Weiß es überhaupt, was es mit dem Geld anfangen soll? Ich finde es wichtig, das anzusprechen — gerade weil Soldaten auf Zeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Die Versorgungslücke ist real
Als Soldat auf Zeit zahlt Ihr Kind keine Rentenbeiträge. Für kurze Verpflichtungszeiten (4–8 Jahre) kann das bedeuten, dass am Ende nur wenig Rentenanspruch besteht. Nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr beginnt die Rentenversicherungspflicht wieder — aber die fehlenden Jahre lassen sich nicht einfach nachholen.
Vorsorge ab den ersten Tagen — was für Soldaten funktioniert
Da Soldaten auf Zeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist private Vorsorge kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Eine bewährte Anlaufstelle für Soldatinnen und Soldaten ist Vorsorgebund — ein Angebot, das speziell auf die Bedürfnisse von Bundeswehrangehörigen zugeschnitten ist.
Zusätzlich empfehle ich den Bereich Finanzen auf soldatsein.app — dort finden sich konkrete Informationen zu Vorsorge, Sparen und Geldanlage für Soldaten. Das Beste: Mit dem ersten Gehalt anfangen. Schon ein kleiner monatlicher Betrag macht langfristig einen großen Unterschied.
Führerschein, Rücklagen, Ziele
In der Kaserne fallen keine Miet- und Verpflegungskosten an. Das ist eine einmalige Gelegenheit zum Sparen. Viele junge Soldaten finanzieren in dieser Phase:
- den Führerschein (Klasse B oder größer)
- einen Notgroschen von 3–6 Monatsausgaben
- Weiterbildungen oder Reisen in der Freizeit
Regen Sie Ihr Kind an, sich früh mit diesen Themen zu beschäftigen. Wer in der Grundausbildung diszipliniert spart, hat nach 6–12 Monaten schon eine solide finanzielle Basis.
FAQ: Die häufigsten Fragen von Eltern
Nein. Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind durch die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) abgesichert. Es werden keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung abgezogen. Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) sind zwar sozialversicherungspflichtig, aber der Bund übernimmt alle Beiträge.
Ein Schütze/Flieger in Besoldungsgruppe A3 (SaZ ab 12 Monate), ledig, Kaserne, erhält rund 2.390 € netto pro Monat — ohne Miete, ohne Verpflegungskosten.
Wehrsold erhalten freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) für 6–11 Monate. Er beträgt seit dem 1. Januar 2026 2.600 € brutto für den untersten Dienstgrad. Wer sich für mindestens 12 Monate verpflichtet, wird Soldat auf Zeit und erhält Grundgehalt nach BBesG (ab A3). Das ist ein anderes Rechtsverhältnis mit anderen Ansprüchen.
Die erste Besoldung wird für den Eintrittsmonat anteilig am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt. Gelegentlich kommt es zu kurzen Verzögerungen bei der administrativen Einrichtung — Ihr Kind sollte für die ersten vier bis sechs Wochen eigene Rücklagen haben.
Ja. Wer in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen muss, zahlt nichts für Unterkunft und Vollverpflegung. Allerdings wird dafür eine Grundgehaltskürzung von 144,27 €/Monat vorgenommen. Der rechnerische Gegenwert (Unterkunft ~ 242 € + Verpflegung ~ 345 € = ~ 587 €/Monat) übersteigt diesen Abzug deutlich.
Nach der Grundausbildung können Soldaten je nach Standort und Versetzung wählen, ob sie weiter in der Kaserne wohnen oder eine eigene Wohnung beziehen. Bei einer Versetzung in eine andere Stadt greift oft das Trennungsgeld, das die Kosten der externen Unterkunft teilweise erstattet.
In den meisten Fällen nicht mehr als Pflicht. Die frühere Pflichtveranlagung durch die Mindestvorsorgepauschale entfällt ab Steuerjahr 2026. Eine freiwillige Abgabe kann sich trotzdem lohnen, um zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückzubekommen.
Ein Tipp von Melanie an alle Eltern
Liebe Eltern,
ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn das eigene Kind plötzlich mit einem Gehaltszettel nach Hause kommt und man einfach nicht weiß, was die Zahlen bedeuten. Das Bundeswehr-Gehaltssystem ist anders — und das ist keine Schande, wenn man es nicht auf Anhieb versteht.
Das Wichtigste, was ich Ihnen mitgeben möchte: Ihr Kind verdient von Anfang an gut, zahlt keine Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge, hat kostenlose Unterkunft und Essen in der Kaserne — und damit eine einmalige Chance, früh finanzielle Rücklagen zu bilden.
Motivieren Sie Ihr Kind, diese Chance zu nutzen. Ein offenes Gespräch über Geld, Vorsorge und Ziele ist kein Einmischen — es ist Fürsorge.
Und falls Sie selbst noch Fragen haben: Die Artikel auf soldatsein.app sind speziell für Eltern wie uns geschrieben. Schauen Sie ruhig auch in unsere Übersicht Bundeswehr-Gehalt für Eltern erklärt — dort sind die wichtigsten Infos noch einmal kompakt zusammengefasst.
Herzlich,
Melanie V.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- Bundeswehr.de — Gehalt, Besoldung, Entgelt, Zulagen — bundeswehr.de (abgerufen 10.06.2026)
- Bundeswehrkarriere.de — Bezügebeispiele Mannschaften — bundeswehrkarriere.de (abgerufen 10.06.2026)
- BBesG Anlage IV (Grundgehälter) — gesetze-im-internet.de (abgerufen 10.06.2026)
- § 39 Abs. 2 BBesG, Anlage V — Kasernenpflicht-Abzug — lxgesetze.de (abgerufen 10.06.2026)
- AuslVZV § 3 — Auslandsverwendungszuschlag Stufen — buzer.de (abgerufen 10.06.2026)
- BFH-Urteil III R 43/22 — Kindergeld FWDL — steuertipps.de (abgerufen 10.06.2026)
- AOK-Arbeitgeberservice — Sachbezugswerte 2026 — aok.de (abgerufen 10.06.2026)
- DGB-Stellungnahme BAlimentG-Entwurf (06.05.2026) — dgb.de (abgerufen 10.06.2026)
- BVA.bund.de — Trennungsgeld Höhe — bva.bund.de (abgerufen 10.06.2026)
- steuer-beamte.de — Soldaten Steuern 2026: Wegfall Mindestvorsorgepauschale — steuer-beamte.de (abgerufen 10.06.2026)